Der Förderverein befindet sich aktuell in Gründung – Eintragung ins Vereinsregister und Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind beantragt.Mehr dazu

Rechtliches

Beitragsordnung

Beschlossen von der ersten Mitgliederversammlung am 20. Juli 2026, einstimmig (7 Ja-Stimmen).

Beitragsstufen

Härtefallregelung

Der Vorstand kann den Beitrag im begründeten Einzelfall reduzieren, stunden oder befristet aussetzen.

Laufzeit und Kündigung

Die Mitgliedschaft läuft jeweils bis zum Jahresende und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich.

Beitritt im laufenden Jahr

Unterjährige Anmeldungen werden zum nächsten Monatsersten wirksam. Der Beitrag für das laufende Jahr wird anteilig berechnet.

Abrechnung

Der Beitrag wird grundsätzlich einmal jährlich per SEPA-Lastschrift eingezogen, der Einzug erfolgt im Frühjahr. Den genauen Termin legt der Vorstand bzw. die Kassenwartin fest und informiert die Mitglieder rechtzeitig vorab. Durch das Mitglied verursachte Rücklastschrift-Gebühren können weiterberechnet werden.

Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge

Die steuerrechtliche Bewertung ist derzeit noch offen und wird mit dem Finanzamt bzw. einer fachkundigen Stelle geklärt. Bis zu einer abschließenden Klärung stellen wir für Mitgliedsbeiträge keine Zuwendungsbestätigung aus. Beiträge, Spenden und sonstige Einnahmen werden buchhalterisch klar getrennt geführt.